Kanalsanierung

Drainage

Schächte

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Schimmelbeseitigung

Rissverpressung

Rohrdurchführung

 
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Drainage


Nach DIN 18195 Ausgabe 2000 sind Drainagen im Lastfall Bodenfeuchtigkeit erforderlich bei
Gründung in bindigem Boden um Lastfall "Drückendes Wasser" zu verhindern.

Die Drainage dient dazu stauendes Wasser vom Gebäude wegzuführen und eine Planung der Gebäudeabdichtung gegen "Drückendes Wasser" zu vermeiden (Weisse Wanne/Schwarze Wanne)..

Standardmäßig ist eine Drainage bei Hanglagenbebauung vorzusehen. Im Neubaubereich ist der Keller bzw. das Untergeschoss/Kellergeschoss Abdichtungstechnisch so herzustellen, das es keiner Drainage bedarf.

Grundsätzlich ist ein Abpumpen in die öffentliche Kanalisation untersagt. In der Regel verbieten es die Kommunen Grund- oder Sickerwasser in die Kanalisation abzuleiten.

Im Sanierungsfall ist eine Drainage vorzugsweise als Ringdrainage herzustellen. Hinzu kommen noch ein oder mehrere Abpumpschächte und Kontroll- und Spüleinrichtungen. Die Drainage ist so anzuordnen, dass eine Unterspülung von Bodenplatten und Fundamenten vermieden wird, da es sonst zu Setzrissen kommen kann.

Sonstige >>> Drainage